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Ihre Vorteile:
IHRE EMPFEHLUNG IST GOLD WERT - UND WIRD BELOHNT!!
Sie sind zufrieden mit unserer mobilen Betreuung? Dann erzählen Sie es weiter - an Freunde Nachbarn oder Familie.
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Betreuungskosten sind steuerlich absetzbar!
Info:
Viele Familien sind auf Unterstützung durch Betreuungspersonal angewiesen – sei es durch ambulante Pflegekräfte oder eine 24-Stunden-Betreuung. Laut dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) können diese Kosten bei Bezug von Pflegegeld ab Pflegestufe 1 als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Was ist absetzbar:
Abzugsfähig sind zum Beispiel:
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Honorare für Betreuungspersonal
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Sozialversicherungsbeiträge
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Sachleistungen (z. B. Verpflegung oder Unterkunft der Betreuungskraft)
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Kosten für Vermittlungsagenturen
Weitere Informationen erhalten Sie hier (BMF)
Ich freue mich auf Ihren Anruf.
Heidi mit Team
Telefon: 0676 33 80 188
E- Mail : office@betreuungmayer.com
Inh. Adelheid Mayer
Pölsen 17/3 , 5723 Uttendorf
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